AGB

Allgemeine Bedingungen/Informationen zu Kursbuchungen

1) Aus- und Fortbildung:

Die erste hilfe schule brühl verpflichtet sich zur Durchführung des theoretischen Unterrichts gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Der Teilnehmer/Auftraggeber sichert zu, die Voraussetzungen zur Teilnahme an den Lehrgängen zu erfüllen. Kosten für Fachliteratur, Lernmittel sowie Arbeitskleidung sind vom Teilnehmer zu tragen. Dieser hat ebenso für den ausreichenden Abschluss einer Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung Sorge zu tragen. Der Teilnehmer/Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bei Wegfall der Voraussetzungen eine Zulassung zum Lehrgang oder ggf. Prüfung voraussichtlich nicht erfolgen kann. Lehrgangsgebühren werden in diesen Fällen nicht erstattet.

 

Inhouse-Veranstaltungen bedürfen nachfolgend aufgeführter Durchführungsbedingungen:

  • Der zur Verfügung gestellte Seminarraum muss der Teilnehmerzahl in Größe, Sitzplätze, Schreibmöglichkeiten und Beleuchtung entsprechen.
  • Entsprechende Lehrmöglichkeiten (Tafel/Flipchart, OHP/Beamer o.ä.) sind kostenfrei bereitzustellen.
  • Toilettenmöglichkeiten sind den Teilnehmerbedürfnissen entsprechend bereitzustellen.
  • Eine verantwortliche Person ist während des Inhouse-Seminares vor Ort und steht zur Verfügung.
  • Eine Parkmöglichkeit für den Dozenten wird kostenfrei zur Verfügung gestellt, Reisekosten werden vom Auftraggeber erstattet.

2) Zahlung der Lehrgangsgebühren:

Die jeweiligen Lehrgangsgebühren sind bis spätestens 10 Tage nach Rechnungserhalt vollständig zu entrichten, wobei für die Rechtzeitigkeit die Gutschrift auf dem Empfängerkonto entscheidend ist.

Kursgebühren für Erste Hilfe Aus- und Fortbildung der Berufsgenossenschaften, werden unmittelbar mit der zuständigen BG abgerechnet. Hierfür ist eine verbindliche TN-Meldung 4 Wochen vor Kursbeginn erforderlich! Wird diese Frist nicht eingehalten, ist die erste hilfe schule brühl berechtigt, die entsprechenden Kursgebühren mit dem Teilnehmer/Auftraggeber unmittelbar abzurechnen.

Bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl (15 TN) ist die erste hilfe schule brühl berechtigt, die fehlenden Kursgebühren unmittelbar mit dem Teilnehmer/Auftraggeber abzurechnen.

3) Anmeldung und Rücktritt des Anmelders:

Eine Anmeldung von Teilnehmern oder eigenen Kursen erfolgt schriftlich und wird bestätigt. Die Anmeldefrist endet 4 Wochen vor Kursbeginn, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart. Eventuelle Terminoptionen verfallen nach 7 Tagen, sofern keine verbindliche Kursbuchung vorliegt.

Es wird ein Rücktrittsrecht von 7 Tagen nach Anmeldung eingeräumt. Eine Stornierung nach dieser Frist wird mit 25 % der Teilnahmegebühren berechnet. Buchungen, die nicht spätestens 7 Tage vor Lehrgangsbeginn schriftlich storniert werden, müssen voll bezahlt werden.

4) Rücktritt/Verschiebung seitens der erste hilfe schule brühl:

Die erste hilfe schule brühl ist berechtigt, bei ungenügender Teilnehmerzahl vom Vertrag zurückzutreten oder den Lehrgangstermin zu verschieben. Im Falle des Rücktritts wird der Teilnehmer bzw. der Auftraggeber unverzüglich informiert und ggf. bereits gezahlte Gebühren erstattet, darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Falls Ausbildungsstunden aus wichtigem Grund, insbesondere der Verhinderung eines Dozenten, nicht stattfinden können, bespricht die erste hilfe schule brühl einen Ausweichtermin mit Ihnen.

Die erste hilfe schule brühl kann von diesem Vertrag auch außerordentlich aus im Verhalten des Teilnehmers liegenden Gründen zurücktreten. In derartigen Fällen bleibt der Teilnehmer/Auftraggeber zur Zahlung der vollen Lehrgangsgebühr verpflichtet.

5) Haftung:

Die erste hilfe schule brühl haftet nur bei Schäden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem theoretischen Ausbildungsablauf stehen sowie für Schäden, welche durch die Mitarbeiter der erste hilfe schule brühl schuldhaft herbeigeführt werden.

6) Form:

Zusatzvereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Rücktritt und Kündigung müssen schriftlich erfolgen.

7) Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame bzw. unwirksam gewordene Klausel durch eine Regelung zu ersetzen, die der bisherigen Regelung nach den Vorstellungen und den wirtschaftlichen Geschäftsgrundlagen der Parteien am nächsten kommt.

Stand und gültig ab: 01.01.2018