Für Schulen und Kitas gibt es Vereinbarungen, wie viele Personen eine Erste Hilfe Unterweisung haben müssen. Die Anzahl richtet sich nach der Art der Einrichtung. Daher richtet sich dieser Kurs an Schulen, Kindertagesstätten, Kindergärten, Hort-Gruppen aber auch an Eltern, Großeltern, Betreuer, Babysitter, Sozialpädagogische Assistenten und Interessierte.

Schulen

Für Schulen trägt die Unfallkasse NRW die Kosten gemäß den mit den Hilfsorganisationen und Privaten Erste Hilfe Schulen geschlossenen Rahmenvereinbarungen. Die Einweisung zur Nutzung von Defibrillatoren gehört nicht zum Ausbildungsinhalt der Erste-Hilfe-Ausbildung und fällt nicht in die Verpflichtung des Unfallversicherungsträgers (§ 23 SGB VII).

Offene Ganztagsschulen

Den Betreuungspersonen aus diesem Bereich steht kein eigenes Kontingent an Gutscheinen zur Verfügung. Diese Personen werden zusammen mit den Lehrkräften durch die Unfallkasse NRW als „pädagogisches Personal“ angesehen.

Kommunale Schulen

Hausmeister/-innen und Sekretär/-innen sind kommunale Angestellte. Die Gutscheinausstellung erfolgen über die entsprechenden Kommune und können nicht vom pädagogischen Personal genutzt werden.

Private und konfessionelle Schulen

Hausmeister/-innen und Sekretär/-innen sind bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) versichert
Kurs-Inhalte

Da Kinder keine Erwachsenen sind, werden Ihnen in diesem Kurs die speziellen Maßnahmen für Kinder und Säuglinge beigebracht. Wie z.B.:

  • Notruf
  • Psychische Betreuung
  • Atemstörungen
  • Auffinden eines regungslosen Kindes
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung am Kind
  • Bedrohliche Blutungen
  • Knochenbrüche
  • Vergiftungen / Verätzungen
  • Kinderkrankheiten
  • Kindernotfälle
Kurs-Kosten

Die Kurs-Kosten übernimmt für Erzieher/innen freier Träger die zuständige Berufsgenossenschaft. Bitte sprechen Sie uns darauf an.

Ansonsten pro Person 40,- Euro