Im privaten als auch im betrieblichen Umfeld kommt es jedes Jahr zu einer Vielzahl von Notfällen, in denen Menschen Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen müssen.
Da es eine gesetzliche Verpflichtung zur Hilfeleistung gibt, haben Ersthelfer bei ihren durchgeführten Maßnahmen Angst, etwas falsch zu machen oder den Verletzten noch mehr zu schädigen. Auch befürchtet er für eventuell entstehende Schäden einstehen zu müssen.
Die Erste Hilfe umfasst medizinische, organisatorische und betreuende Maßnahmen bei verletzten und erkrankten Personen mit einfachen Mitteln. Jeder, der bei anderen diese Maßnahmen ergreift, leistet Erste Hilfe.
Solange der Helfer die für ihn bestmögliche Hilfe leistet im Rahmen seines Wissens, sind alle Befürchtungen grundlos. Nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, können strafrechtliche Konsequenzen folgen. Weitere Informationen entnehmen Sie der Broschüre: Rechtsfragen bei Erster-Hilfe-Leistung